5. Februar. Paderborn.

Hilfe für Hinterbliebene. Stiftung des Landes soll verunglückte Feuerwehrmänner und ihre Familien unterstützen.

Paderborn (WB). Verunglückt ein Feuerwehrmann auf einer Einsatzfahrt tödlich, gilt das nicht als »qualifizierter Dienstunfall« – mit finanziellen Folgen für die Hinterbliebenen. Das will die SPD im Landtag ändern: Sie berät mit den Grünen über die Gründung einer Stiftung, die betroffene Familien unterstützen soll.

Anlass für die Initiative sei der sogenannte Karfreitagsunfall gewesen, bei dem 2009 in Paderborn vier Menschen ums Leben gekommen waren, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete Christian Dahm aus Vlotho (Kreis Herford).

An jenem Tag waren auf einer Kreuzung ein Drehleiterfahrzeug und ein Taxi zusammengestoßen. Unter den Toten war auch Feuerwehrmann Wolfgang Franze (48), der eine Frau und ein Kind hinterließ. Rechtsanwalt Martin Rother aus Gütersloh, der die Witwe vertritt: »Nach Auffassung der Verwaltungsgerichte schwebt ein Feuerwehrmann auf der Fahrt zum Einsatz nicht generell in Lebensgefahr. Verunglückt er, gilt das deshalb zwar als Dienstunfall – nicht aber als sogenannter qualifizierter Dienstunfall.« Der läge etwa vor, wenn ein Feuerwehrmann in einem brennenden Haus ums Leben käme. Rechtsanwalt Rother sagte, die unterschiedliche Einstufung könne bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente etwa 100 Euro ausmachen.

Christian Dahm, Mitglied im NRW-Innenausschuss: »Diese Regelung geht auf das Sozialgesetzbuch zurück, das wir auf Landesebene nicht ändern können. Uns schwebt deshalb die Schaffung einer Landesstiftung vor, die den finanziellen Verlust ausgleichen soll.« Profitieren sollten Hinterbliebene, aber auch Feuerwehrmänner, die auf Einsatzfahrten verletzt worden seien. Finanziert werden könne die Stiftung aus der Feuerschutzsteuer. Sie wird auf Versicherungsbeiträge für Feuerversicherungen erhoben, aber auch auf andere Versicherungen, die Brandschäden einschließen.

Christoph Schöneborn, Sprecher des Feuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen, begrüßt die Initiative. »Die Behauptung, ein Feuerwehrmann begebe sich auf einer Einsatzfahrt nicht in besondere Gefahr, ist längst widerlegt. Unterschiedlichen Studien zufolge ist das Risiko, während einer Blaulichtfahrt zu verunglücken, sieben bis 18 mal höher als bei einer gewöhnlichen Autofahrt.«

Bericht: Westfälisches Volksblatt von Christian Althoff