29.Juli | Delbrück Landrat widerspricht Peitz

Rettungsdienstbedarfsplan: Müller sieht gute Versorgung – SPD gibt Stellungnahme ab
Delbrück(WV). Der Paderborner Landrat Manfred Müller hat sich in die Diskussionen um die Delbrücker Rettungswache eingeschaltet. Klipp und klar lautet sein Statement: »Delbrück wird auch in Zukunft gut versorgt. Wir als Kreis müssen die Rechtsauffassung der Bezirksregierung beachten.«

Von MeikeOblau
Die Bezirksregierung hatte im Juni mitgeteilt, dass es aus ihrer Sicht rechtlich nicht möglich sei, dass die Stadt Delbrück die Rettungswache an der Südstraße in Eigenregie übernimmt. Ebenso wenig sei es möglich, den Rettungsdienst oder den örtlichen Notarzt selbst zu finanzieren. Bürgermeister Werner Peitz hatte in der Samstagsausgabe des WV bestritten, dass auch nach dem neuen, bisher noch nicht verabschiedeten Rettungsdienstbedarfsplan eine gute rettungsdienstliche Versorgung sichergestellt ist. Ein Gutachter und die Bezirksregierung sehen das anders.
Während derzeit ein vom DRK in Vollzeit besetzter Rettungswagen in der Südstraße stationiert ist und bei Bedarf eine zweite, ehrenamtliche RTW-Besatzung (Feuerwehr und DRK) herbeigerufen werden kann, sollen künftig tagsüber zwei Wagen in Delbrück vor Ort sein. Die beiden RTW-Besatzungen seien fest in Delbrück stationiert und müssten nicht erst, wie derzeit beim zweiten, ehrenamtlichen Rettungswagen üblich, per Melder zur Wache gerufen werden. Nachts könnte bei Bedarf dann neben dem ersten RTW ein weiterer Wagen aus Hövelhof, Salzkotten oder Rietberg anrücken.
Diskussionen gibt es zudem um den Status des Westenholzer Notarztes Johannes Fahl, der derzeit zu zahlreichen Einsätzen im Jahr ausrückt. Dieses nicht im offiziellen Rettungsdienstbedarfsplan festgelegte »System Fahl« soll auslaufen und Fahl durch einen festen, in Delbrück stationierten Notarzt ersetzt werden, der allerdings nur tagsüber im Einsatz sein wird. »Johannes Fahl durfte bisher nur fallweise unterstützend tätig werden. Die Krankenkassen haben aber nun der bisherigen Praxis, die Tätigkeit von Johannes Fahl auf alle Tages- und Nachtstunden auszudehnen, widersprochen«, erklärt Landrat Manfred Müller. Mit großem Einsatz sei es gegen den Widerstand der Krankenkassen aber zumindest gelungen, dass Delbrück Tages-Notarztstandort wird – offiziell und im neuen Bedarfsplan verankert.
Die Stadt Delbrück hatte angedacht, zusätzliche Notarztkapazitäten selbst zu finanzieren. »Die Bezirksregierung hat betont, dass der Kreis nicht berechtigt ist, zusätzliche, privat finanzierte Leistungen in das System zu integrieren«, stellt Manfred Müller seinen Standpunkt klar.
Auch eine eigene Rettungswache sei nicht zulässig, weil in Delbrück zum Beispiel gar nicht genügend Krankentransportfahrten anfallen, die einen eigenen Wagen rechtfertigen würden.
In die langsam unübersichtlich werdende Diskussion hat sich gestern auch die Delbrücker SPD eingeschaltet. »Mit Sorge beobachten wir, dass hier mancherorts mit der Angst und der Drohung, dass eines Tages der Rettungsdienst und die ärztliche Notversorgung zusammenbricht, argumentiert wird. Das hilft niemandem weiter und trägt nur zur Verunsicherung der Bevölkerung bei« , heißt es in einer Stellungnahme.
In letzter Zeit dränge sich der Verdacht auf, dass es in dieser Auseinandersetzung nicht nur um die Sache selbst gehe, sondern auch darum, dass einige Hauptdarsteller ihr eigenes Süppchen kochen wollten und dabei noch einige Rechnungen offen seien. Mehr Sachlichkeit, Objektivität und vor allem ausführlichere Informationen und mehr Gelassenheit würden da sehr helfen, so die SPD.

Quelle: Westfalen Blatt 29.07.2014

Delbrück wird auch künftig gut versorgt
Landrat verteidigt Rettungsdienstbedarfsplan

Kreis Paderborn. Delbrück wird auch in Zukunft gut versorgt.„Aber wir müssen uns an den rechtlichen Bestimmungen orientieren. Dazu hat die Bezirksregierung klare Vorgaben gemacht. Und die gelten für den Kreis und die Stadt Delbrück“,
erklärt Landrat Manfred Müller. Durch die Initiative des Kreises sei es gelungen, einen Tagesnotarztstandort in Delbrück
einzurichten. Diesen gab es im Rettungsdienstbedarfsplan bislang nicht. Nur „fallweise“ durfte Notarzt Johannes Fahl unterstützend tätig werden.
Die Krankenkassen hatten der bisherige Praxis, die Tätigkeit des Notarztes Fahl auf alle Tages- und Nachtstunden auszudehnen, widersprochen. Zumindest für den Notarztstandort im Tagesbetrieb in Delbrück hat sich der Kreis gegen die Krankenkassen durchgesetzt. „Mehr ist rechtlich nicht machbar, das hat die Verfügung der Bezirksregierung gezeigt“,so Müller.
Des Weiteren sehen die Planungen des Kreises vor, zusätzlich zum bereits vorhandenen Rettungswagen (RTW) einen zweiten, vom Kreis betriebenen Rettungswagen tagsüber von 8 bis 20 Uhr – wochentags – mit hauptamtlichen Kräften in Delbrück vorzuhalten. In der Wache wären dann tagsüber ständig zwei RTW besetzt. Die Kräfte müssten im Notfall nicht erst alarmiert werden und zur Wache fahren. In den Nachtstunden stünde den Delbrückern dann künftig der erste Rettungswagen zur Verfügung
sowie bei Bedarf weitere aus Hövelhof, Salzkotten und Rietberg.
Kann Delbrück zusätzliche Notarztkapazitäten selbst finanzieren, beispielsweise auch mit Hilfe der Privatwirtschaft? Landrat Manfred Müller hatte diese grundsätzliche Frage bei der Bezirksregierung im Vorfeld der anstehenden Diskussion
in den Kreisgremien bei der Bezirksregierung juristisch prüfen lassen. Diese betonte in ihrem Schreiben vom Juni 2014
noch einmal, dass der Kreis gleichmäßige Qualitätsstandards für alle Kommunen sicherstellen müsse. Der Kreis sei nicht berechtigt, neben kommunalen Leistungen zusätzliche, privatrechtlich finanzierte Leistungen, in sein System zu integrieren.
Eine eigene Rettungswache, wie von der Stadt Delbrück gewünscht, ist rechtlich nicht zulässig.
Das geht aus einer weiteren Stellungnahme der Bezirksregierung hervor. Delbrück biete nicht die notwendigen Voraussetzungen, weil im Ergebnis nicht genügend Krankentransportfahrten anfallen.
Dieser Punkt werde bis zur Beratung des Rettungsdienstbedarfsplanes in den Kreisgremien im Herbst noch einmal dem unabhängigen Gutachter und den Krankenkassen vorgelegt.
„Die Rechtsauffassung der Bezirksregierung ist vom Kreis Paderborn zu beachten. Auch wenn ich persönlich mir ein anderes
Ergebnis hätte vorstellen können“, sagt Landrat Manfred Müller abschließend.

Quelle: Neue Westfälische