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18. März. Büren.

»Uns fällt ein Stein vom Herzen«. Notarztverein erstreitet Urteil und sichert Versorgung im Südkreis.{gallery}news/2017/170318bue{/gallery}

 

Büren(sen/han). Der Notarztträgerverein Büren hat am Landessozialgericht in Essen ein Urteil erstritten, das die Fortsetzung seiner Arbeit und die notärztliche Versorgung der Bevölkerung weiterhin sichert. Zudem dürfte das Urteil von bundesweitem Interesse sein.
Notärzte, die für den Verein tätig sind, müssen von diesem nicht fest angestellt und können auch weiterhin als Honorarkräfte beschäftigt werden, urteilte jetzt das Gericht. Somit muss der Verein auch keine Sozialabgaben zahlen.

Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass die Notärzte nicht in die Vereinsstrukturen eingebunden seien und der Verein ihnen gegenüber auch nicht weisungsbefugt sei. Vielmehr handelten sie allein auf Grundlage des Rettungsdienstgesetzes NRW. Eine Berufung ist nicht möglich.
»Andernfalls hätten wir ein Problem bekommen«, sagt Bürgermeister Burkhard Schwuchow, der Vorsitzender des Vereins ist. Denn hätte der die Notärzte in abhängigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt, hätten die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder mit ihrem Privatvermögen für die nicht gezahlten Sozialabgaben gehaftet. Franz-Josef Rehmann, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied, spricht von rund 200 000 Euro jährlich: »Da wird man schon unruhig.«
Gleichzeitig hätte sich der Verein die Festanstellung der derzeit 15 bis 20 Notärzte gar nicht leisten können. Das jetzt erzielte Urteil sei ein wichtiger Erfolg für die Menschen, sagt Schwuchow: »Uns fällt ein Stein vom Herzen.«

Seit der Schließung des Bürener Krankenhauses 2010 wird die notärztliche Versorgung über einen Verein sichergestellt. Dafür stellt der Kreis als Träger des Notdienstes ein Budget zur Verfügung. »Wir haben Notärzte als Honorarkräfte eingekauft«, erläutert Schwuchow. Ärzte von außerhalb sind während ihres Bereitschaftsdienstes im Hotel Kretzer untergebracht. Niedergelassene Mediziner werden im Notfall aus der Sprechstunde gerufen. Der Verein zahlt jährlich etwa 200 000 Euro an Honoraren aus. »Wir haben es in den vergangenen fünf Jahren geschafft, den Notdienst 365 Tage im Jahr 24 Stunden zu besetzen«, verdeutlicht Schwuchow, dass das System funktioniert. Der in Büren stationierte Notarzt versorgt auch das Stadtgebiet Bad Wünnenberg, bei Bedarf Teile des Hochsauerlandkreises, die Autobahn und den Flughafen.

Laut Schwuchow seien die Honorarkräfte an Krankenhäusern oder in Gemeinschaftspraxen fest angestellt und hätten kein Interesse an einem zweiten abhängigen Arbeitsverhältnis mit doppelten Abgaben. Seinerzeit habe aber die Deutsche Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Sollte dies eine Festanstellung der Ärzte zum Ergebnis haben, hätte der Notarztträgerverein Sozialabgaben leisten müssen, was wohl das Aus bedeutet hätte.

Der Verein hat dagegen geklagt und in erster Instanz vor dem Sozialgericht in Detmold verloren. »Wir hatten aber ein grundsätzliches Interesse daran, zu klären, ob ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt«, begründet Schwuchow, warum der Verein in die Berufung gegangen ist. Das NRW-Sozialgericht in Essen urteilte schließlich, dass ein abhängiges Arbeitsverhältnis nicht gegeben ist und die Notärzte weiterhin als Honorarkräfte bezahlt werden können.

Kommentar
Nach der Schließung des Krankenhauses hat es nicht einen Tag gegeben, an dem die notärztliche Versorgung in Büren und im Südkreis nicht gesichert gewesen wäre. Das ist auch der Einsatzbereitschaft der Notärzte und dem ehrenamtlichen Engagement zu verdanken, das schließlich zur Gründung des Trägervereins geführt hat. Nun kann dieser Verein ohne Zukunftsangst seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Möglich ist das, weil der Vorstand sich von der Niederlage nicht hat entmutigen lassen und in die nächste Instanz gegangen ist. Auch dafür können die Bürger dankbar sein.
Hanne Hagelgans

Bericht: Westfälisches Volksblatt