29. September. Delbrück.

Zentralwache steht auf dem Prüfstand. Gutachter erläutert Entwurf des neuen Brandschutzbedarfsplans für Delbrück.{gallery}news/2018/180929d{/gallery}

 

Delbrück: 329 Aktive, sechs Löschzüge, etwa 420 Einsätze jährlich – das sind Eckdaten, die die Freiwillige Feuerwehr Delbrück beschreiben. Ob der Stadt Delbrück nach 2012 nun erneut eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften erteilt werden kann, hängt wesentlich vom Nachweis der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr ab. Falls dies nicht umfassend gegeben sein sollte, könnte es für die Stadt richtig teuer werden.
Bislang konnte die Stadt Delbrück als Trägerin des Feuerschutzes und Hilfeleistung darauf verzichten, Hauptamtliche einzustellen, denn: »Ihre Feuerwehr ist aktueller Beurteilung nach leistungsfähig sowie personell und von der Ausrüstung her gut aufgestellt.« Dieses Fazit zog in der jüngsten Sitzung des Delbrücker Hauptausschusses Gutachter Frank Schmitz (Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH; Viersen), der den Entwurf der Fortschreibung des gesetzlich geforderten Brandschutzbedarfsplans vorstellte – ein äußerst umfangreiches Werk, an dem eine Arbeitsgruppe viele Monate gearbeitet hat.

Das »letzte Wort« hat in der Gesamtbewertung des erstellten Entwurfsplanes jedoch einzig die Bezirksregierung Detmold als Genehmigungsbehörde.
Als Messlatte für eine leistungsfähige Feuerwehr wird allgemein und beispielsweise der so genannte »kritische Wohnungsbrand« herangezogen. Dabei handelt es sich um einen Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verrauchten Rettungswegen. Zur Bewältigung einer solchen Lage sind – vereinfacht ausgedrückt – bestimmte Zeiten von der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle in ausreichender Personalstärke vorgegeben beziehungsweise anzustreben.
Um diesen wichtigen Aspekt abzukürzen: Gravierende Probleme in dieser Hinsicht sehen Gutachter und Arbeitsgruppe im Delbrücker Land nicht. Grenzwertig sind indes bestimmte Bereiche, die räumlich nicht so schnell erreicht werden können (Außenbezirke der Ortsteile Schöning, Hagen, Steinhorst).

Begutachtet wurden in den vergangenen Monaten auch die Feuerwehrgerätehäuser in den Standorten Delbrück, Westenholz, Ostenland, Lippling, Bentfeld und Boke. Ein Fazit: Frank Schmitz sieht an fast allen Standorten Abweichungen von den Empfehlungen der Unfallkasse und/oder der DIN für Feuerwehrhäuser und somit Handlungsbedarf. Eine Ausnahme bildet das jüngste Gerätehaus – das in Westenholz –, das in allen Belangen als herausragend gut eingestuft worden ist.
Handlungsbedarf erster Priorität hat Schmitz für das Gerätehaus des größten Löschzuges (Delbrück; Südstraße) ausgemacht. Das Gebäude an der Zen­tralwache (Feuerwehr, Polizei, DRK) ist bekanntlich mehrere Jahrzehnte alt, im Schulungsraum geht es beengt zu, in der Fahrzeughalle ebenfalls, die Umkleiden dort liegen unmittelbar hinter den Einsatzfahrzeugen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Ziemlich kritisch äußerst sich der Gutachter zum Thema Zuwegung an der Südstraße. In Ernstfällen, wenn es praktisch um jede Sekunde geht, wenn die ersten Einsatzfahrzeuge bereits ausrücken, gleichzeitig die etwas später eintreffenden Feuerwehrleute mit ihren Privatautos gerade auf das Gelände der Zentralwache fahren, möglicherweise ebenfalls gleichzeitig Streifenwagen der Polizei sowie Rettungsfahrzeuge des DRK losbrausen, »können sich für alle Beteiligten gefährliche Situationen ergeben«, so Frank Schmitz.

Feuerwehr und Stadt haben schon vor einiger Zeit Überlegungen angestellt, um die Situation zu verbessern. Wird an ganz anderer Stelle ein komplett neues Gerätehaus gebaut, das dann verkehrsgünstiger liegt? Kann der Standort Südstraße für die Feuerwehr erweitert werden, wenn die Polizei und das DRK neue beziehungsweise andere Standorte bekommt? Alles noch ungeklärt.
In Ostenland und Bentfeld gibt es laut Gutachter ebenso baulichen Handlungsbedarf. Je nach weiterer Entwicklung des Löschzuges Boke sei im Lippedorf ein Neubau in Betracht zu ziehen.

Der Brandschutzbedarfsplan zeigt überdies eine ganze Reihe von Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen auf. Wie groß das mögliche Gesamtinvestitionsvolumen über mehrere Jahre hinweg sein wird, ist noch nicht bekannt. Danach hatte sich in der Ausschusssitzung der fraktionslose Hans-Theo Sasse erkundigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Kürze eine Kostenschätzung vorzulegen. Gutachter Schmitz empfiehlt der Stadt ferner, angesichts der Größe der Wehr, eine weitere Kraft in der Stadtverwaltung für Feuerwehrangelegenheiten einzustellen.

Lobend erwähnt der Gutachter, dass die Feuerwehr eine Jugendfeuerwehr unterhält und damit Nachwuchs heranbildet. Schmitz weist aber auch auf die Notwendigkeit hin, interessierte Quereinsteiger für die Wehr zu gewinnen.

Kommentar

Dass die Stadt Delbrück bislang ohne Hauptamtliche den Feuerschutz und weitere Gefahrenabwehren sicherstellen kann, hat sie in erster Linie der Leistungsfähigkeit und -willigkeit der etwa 330 freiwilligen Feuerwehrleute zwischen Lippe und Ems zu verdanken. Wer einmal hautnah miterlebt hat, was diese Männer und Frauen alles leisten, wie sie sich unter dem Leitspruch »Gott zur Ehr’, dem Nächsten zur Wehr« selbst Gefahren aussetzen, schlimmstenfalls sogar ihr Leben riskieren, wird und muss diesen Allroundkönnern Respekt zollen. Die Freiwillige Feuerwehr erspart der Stadt schon seit zig Jahren Personalkosten für Hauptamtliche in Millionenhöhe. Leichter wird dies alles nicht werden, denkt man allein daran, dass Feuerwehrleute tagsüber einem Beruf nachgehen und etwa die Hälfte der Einsatzkräfte ihren Arbeitsplatz außerhalb Delbrücks hat. Die Stadt hat die sechs Löschzüge in den vergangenen Jahren gut ausgerüstet, damit sie ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen können. Das hat viel Geld gekostet – und das wird auch künftig sehr viel Geld kosten. Solange durch Freiwilligkeit Hilfe in Profiqualität sichergestellt werden kann, ist der Aufwand dafür aber jeden Euro wert.

Quelle: Westfälisches Volksblatt, von Jürgen Spies