19. Dezember. Borchen.

19. Dezember. Borchen.

Unfallquellen im Feuerwehrgerätehaus besonders beim Gerätehaus Nordborchen.

 

Borchen: Gemeinden sind verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten. So steht es im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (Paragraf 3, Absatz 1). Spätestens alle fünf Jahre muss der Brandschutzbedarfsplan fortgeschrieben werden.
Die Ergebnisse dieser Fortschreibung für die Gemeinde Borchen hat Gutachter Frank Schmitz im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag ausführlich vorgestellt. Und das Ergebnis weist deutlichen Handlungsbedarf auf.
 
Dieser besteht vor allem im Gebäudebereich und hier besonders beim Gerätehaus Nordborchen. Die Seitenabstände in der Fahrzeughalle unterschreiten die Anforderungen. „Hier ist eine Unfallgefahr gegeben“, sagte Schmitz. Die Umkleiden der Einsatzkräfte befinden sich in der Fahrzeughalle und haben keine Erweiterungsmöglichkeit für neue Mitglieder. Diese sind, so sagt es der Gutachter, aber wichtig, um die Einsatzstärke der Feuerwehr in Zukunft aufrechtzuerhalten.
Außerdem fehle es an Parkplätzen für private Fahrzeuge der Einsatzkräfte. Frank Schmitz: „Sie müssen ja irgendwo ihre Autos abstellen.“ Dies treffe auch auf Kirchborchen und Alfen zu. Nötig seien zudem ausgelagerte Umkleidekabinen. In Alfen und Etteln gebe es keine Duschmöglichkeiten. Auch vernetzte Rauchmelder in allen Feuerwehrhäusern sollten eingebaut werden. Schmitz: „Denn auch bei der Feuerwehr selbst könnte es ja brennen.“
 
Das Fazit: Nach Einschätzung der Gutachter ist eine Behebung der diversen funktionellen Mängel in Nordborchen nur durch einen Neubau an anderer Stelle möglich, da die Fläche für Erweiterungen fehlt. Ein Neubau sollte möglichst sofort erfolgen, betonte Schmitz, da die Mängel zu Verzögerungen führen könnten. Borchens Wehrführer Bernd Lüke erläuterte dazu, dass das Gerätehaus Nordborchen schon 2014 an seine Grenzen stieß: „Dass es so eng wird, war damals nicht abzusehen.“
 
Mängel stellte Gutachter Frank Schmitz ebenfalls bei den Gerätehäusern in den anderen Ortsteilen fest, sodass auch hier grundsätzlich Handlungsbedarf besteht.
 
Die Einsatzentwicklung der vergangenen sechs Jahre ist tendenziell angestiegen. Die durchschnittliche Anzahl der Einsätze lag in diesem Zeitraum bei 195. „Das Ehrenamt muss gefördert werden und Sie sollten vor allem auf Quereinsteiger setzen. Allein über die Jugendfeuerwehr ist der Bedarf nicht zu decken.“
 
Fast alle Bereiche des Gemeindegebietes können in einer Fahrzeit von zehn Minuten erreicht werden. Dies gilt von der Auslösung des Alarms bis zum Eintreffen der ersten sechs Einsatzkräfte. Nach fünf weiteren Minuten sollen sechs weitere Kräfte vor Ort sein können. „In acht von zehn Fällen klappt das. Ein Problem gibt es aber in Schloß Hamborn“, erläuterte Gutachter Frank Schmitz. Die gewünschten acht bis neun Minuten können hier nicht eingehalten werden.“ In Schloß Hamborn gebe es kein Potenzial für eine eigene Feuerwehr.
 
Lüke informierte, man habe damit begonnen, Brandschutzhelfer in Schloß Hamborn auszubilden, die zum Beispiel eine Evakuierung in der Rehaklinik oder der Schule einleiten könnten, bis die Einsatzkräfte da sind: „So sind die drei bis vier Minuten, die wir länger brauchen, nicht verloren.“ Aus Sicht der Feuerwehr ist es erforderlich, dass die aktiven Kameraden bei den Pflege-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten durch eine hauptamtliche Kraft unterstützt werden.
 
Bei den Einsatzfahrzeugen sind – bis auf einen zusätzlichen Kommandowagen für die Wehrführung – keine zusätzlichen Anschaffungen vorgesehen. Bei den Neuanschaffungen handelt es sich um Ersatzbeschaffungen der Fahrzeuge, die die Altersgrenze von 15 oder 20 Jahren bei Großfahrzeugen überschritten haben. Was die Umsetzung die Gemeinde kosten wird, darüber machte Frank Schmitz keine Angaben. Der Brandschutzbedarfsplan stellt lediglich den Bedarf fest.

 

Westfälisches Volksblatt