26.09.2025 Block 1 (17:15-18:00) Belastungsübung
Von den Atemschutzgeräteträgern ("AGT")/denAtemschutzgeräteträgerinen ("AGT") sind alle Vorgaben der FWDV 7 einzuhalten bzw. zu erfüllen! Zu einer Belastungs- /Atemschutzübung sind nur "AGT" zugelassen, die im Besitz einer gültigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung - G26.3 sind und keine gesundheitlichen Einschränkungen aufweisen. Gemäß FwDV 7 ist grundsätzlich der/die "AGT" SELBST für sich und für die Einschätzung seines/ihres aktuellen Gesundheitszustandes und damit seiner/ihrer aktuellen Übungstauglichkeit verantwortlich. Atemschutzgeräteträger mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet und von der Übung ausgeschlossen. Ebenso "AGT", bei denen Körperschmuck den Dichtsitz und die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann.
Zur Belastungsübung ist von den "AGT" die "Haftungsausschluss für das Üben in der Atemschutzübungsanlage der Kreis Feuerwehr- und Technikzentrale Paderborn" ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. (Zum Download bitte den Anhang öffnen.)
Alle Daten
- Freitag, 26. September 2025 17:15 - 18:00
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