Jeden kann es treffen – ob wegen Krankheit oder Unfall: Man braucht dringend einen Rettungswagen und manchmal sogar den Notarzt. Diesen zu alarmieren, ist in Paderborn kostenlos. Doch die Krankenkassen wollen sogenannte Fehlfahrten nicht mehr bezahlen und liegen daher im Clinch mit vielen Kommunen, so auch der Stadt Paderborn.
Paderborn. Kämmerer Markus Tempelmann ist sichtlich angesäuert, als er im jetzt im zuständigen Ratsausschuss darüber spricht. Die Krankenkassen würden nur noch für Fahrten zahlen wollen, die auch erfolgreich waren, meint er. „Das ist eine Rosinenpickerei zulasten der betroffenen Menschen, die gerettet werden müssen, und auch zulasten der Kommunen, die Personal und Fahrzeuge vorhalten.“Das Thema hat Ende vergangenen Jahres mit dem Beispiel Essen hohe Wellen geschlagen.
Dort hatte die Stadt überlegt, die Patienten mit einem Eigenanteil für den Rettungswageneinsatz zur Kasse zu bitten, diese Idee aber mittlerweile wieder verworfen. „Die Stadt Essen ist vorgeprescht und das hat auch eine Wirkung gezeigt, dass das Land reagieren muss“, sagt Tempelmann.Träger des Rettungsdienstes ist zwar der Kreis Paderborn, die Stadt Paderborn übernimmt aber mit eigenen Wachen auch rettungsdienstliche Aufgaben – und hat dafür eine eigene Satzung.
Deren Neufassung, die aktuell für einen Beschluss durch die politischen Gremien wandert, nennt folgenden Gebührensatz: Ein Krankentransportwagen (KTW) kostet inklusive Kreisleitstellengebühr 430,65 Euro, ein Rettungstransportwagen (RTW) 615,67 Euro. Der Einsatz eines Notarztes wird mit 465,17 Euro berechnet, ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) mit 396,65 Euro.Die noch aktuelle Satzung erlaubt theoretisch, Gebührenbescheide an Patienten zu erlassen. „Aber wir machen das nicht“, so der Kämmerer. „Letzten Endes ist das eine Vorhalteleistung für unsere Bürger in vielen Tausend Fällen, in denen wir rausfahren – auch welche, in denen wir umsonst rausfahren.
Aber das mit einer Pauschale für alle Bürger zu sanktionieren, halten wir für den falschen Weg. “Täglich kommt es in Paderborn zu mehreren Einsätzen, die als Fehlfahrten gewertet werden. Allein im vergangenen Oktober war dies 491 Mal der Fall bei insgesamt 2.934 Fahrten. Die Gründe sind unterschiedlich: Ein Patient kann etwa vor Ort ambulant behandelt werden. In dem Beispielmonat sind in 34 Fällen die Patienten vor Einlieferung in ein Krankenhaus verstorben. Auch werden Rettungswagen mitunter zur Absicherung von Feuerwehreinsätzen hinzualarmiert. Und auch missbräuchliche Alarmierungen kommen vor.
Für dieses und nächstes Jahr kalkuliert die Stadt Paderborn mit rund 60.000 Einsätzen der verschiedenen Fahrzeuge im Rettungsdienst – ohne Fehleinsätze. Insgesamt sei zu beobachten, dass die Einsatzzahlen seit 2023 leicht rückläufig seien, was unter anderem an der medialen Sensibilisierung, was tatsächlich ein Notfalleinsatz ist, liegen könne.Wie es mit der Finanzierung der Fehlfahrten weitergeht, dazu will das NRW-Gesundheitsministerium bis Ostern Lösungen erarbeiten. Laut Tempelmann sei die Stadt Paderborn „guten Mutes“, dass sich keine Änderungen zuungunsten der Kommunen ergäben.
Die Fehlfahrten sind ihm zufolge aber nicht der einzige Knackpunkt, weshalb Paderborn mit den Krankenkassen im Clinch läge. Diskussionen gebe es auch um eine sogenannte Hochzonung, also dass städtische Rettungsdienst-Aufgaben auf Kreisebene verlagert werden. Dadurch würden Synergieeffekte zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst zerrissen, so Tempelmann. Ein dritter Punkt betrifft Pensionsverpflichtungen. Hierbei hat die Stadt Paderborn bereits vor einigen Jahren einen Kalkulationsweg gewählt, den die Krankenkassen kritisch sehen.
Die Stadt handle in einem Rahmen, den das Gesetz erlaube und von Wirtschaftsprüfern empfohlen werde, sagt Tempelmann. Auch die Städte Herne und Münster agierten auf diese Weise. Das Ministerium habe auf Nachfrage der Stadt Paderborn „ganz klar gesagt“: „Behalten Sie die Kalkulationsmethodik auf jeden Fall bei, solange es geht, solange Ihnen kein Urteil oder Bundesgesetz dazwischen kommt.“Wegen der drei Knackpunkte habe es bei der Rettungsdienst-Thematik noch kein Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden gegeben. Als Ortsgesetzgeber sei der Rat der Stadt Paderborn dennoch befugt, die Gebührenkalkulation und die Änderungssatzung zu beschließen. Im Ausschuss für Märkte und Feuerwehr war dies jetzt bereits der Fall. Weitere Stationen sind in den kommenden Wochen der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat.
Bericht: Niklas Tüns/NW, Foto: Ralph Meyer